Wieder ist ein Jahr vorbei. Dann ist es auch wieder Zeit für unseren juristischen Jahresrückblick. Was war los im letzten Jahr? Der EuGH kippte SafeHarbor, der BGH machte den Widerruf von Heizöl möglich und das Produktbild muss zum Produkt passen. Wir haben noch einmal die Zusammenfassung für Sie.

1. EuGH konkretisiert Beweislast im Gewährleistungsfall

Dem Verbraucher steht in Deutschland eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Gefahrübergang zu. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang, muss der Händler beweisen, dass die Ware mangelfrei war. Aber was bedeutet das konkret? Der EuGH hat die Rechte des Verbrauchers nun konkretisiert. Weiterlesen…

2. EuGH: Irren ist nicht menschlich, sondern kann abgemahnt werden

Irren ist menschlich, heißt ein altes Sprichwort. Irren kann aber richtig teuer werden, wie eine aktuelle Entscheidung des EuGH zeigt. Denn wer einem Kunden auf eine Frage eine falsche Antwort gibt, begeht einen Wettbewerbsverstoß. In Deutschland bedeutet dies: Man kann hierfür abgemahnt werden. Weiterlesen…

3. EuGH kippt SafeHarbor

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06. Oktober 2015, das die Safe Harbor-Entscheidung der Kommission für ungültig erklärte, schlug große Wellen in der Öffentlichkeit, der Presse und unter Online-Händlern. Doch was bedeutet das Urteil für Shopbetreiber wirklich? Wir gaben erste Antworten auf die wichtigsten Fragen.

4. BGH verbietet Werbung in einer Bestätigungsmail

Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob es zulässig ist, Werbung in eine Eingangsbestätigung per Mail zu packen. Hintergrund war ein Streit zwischen einem Verbraucher und seiner ehemaligen Versicherung, der jetzt vom obersten deutschen Zivilgericht beendet wurde. Weiterlesen…

5. BGH: Auch bei Heizölbestellungen gilt das Widerrufsrecht

Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht bereiten immer wieder Auslegungsschwierigkeiten. So gab es bereits unterschiedliche Urteile zu der Frage, ob bei Heizölbestellungen ein Widerrufsrecht besteht oder nicht. Der BGH hat diese Frage im Jahr 2015 abschließend geklärt.

6. Auch Auslandsversandkosten müssen benannt werden

Online-Händler müssen Versandkosten nennen. Dass diese Pflicht nicht nur für den Versand innerhalb Deutschlands, sondern auch für Lieferungen ins Ausland gilt, stellte das KG Berlin im Jahr 2015 erneut klar. Die Angabe “Versandkosten auf Anfrage” reicht nicht aus. Weiterlesen…

7. OLG Hamm: Nicht verfügbare Ware darf nicht angeboten werden

Es liegt eine Irreführung vor, wenn Produkte im Online-Shop angeboten werden, die man als Händler tatsächlich gar nicht mehr liefern kann. Steht am Produkt, dieses sei verfügbar, ist tatsächlich aber ausverkauft, kann dies abgemahnt werden, hat das OLG Hamm noch einmal bestätigt. Weiterlesen…

8. OLG Hamm: Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist Pflicht!

Was früher im Online-Handel eine Todsünde war, ist heute Pflicht: Die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung. Alle Online-Händler in Deutschland müssen in ihre Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer schreiben. Fehlt diese, kann das abgemahnt werden. Weiterlesen…

9. OLG Hamm: Produktbild muss zum verkauften Produkt passen

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist es oft aber nicht: Das auf einem Produktbild dargestellte Produkt muss dem entsprechen, was auch tatsächlich verkauft wird. Wird auf dem Foto Zubehör mit abgebildet, welches aber nicht zum Lieferumfang gehört, stellt dies eine Irreführung dar. Weiterlesen…

10. Markenverletzung bei falschen Suchergebnissen auf amazon

Stellt es z.B. eine Markenverletzung dar, wenn der Kunde etwas bei amazon sucht, aber ein anderes Produkt angezeigt bekommt? Diese Frage musste das OLG Köln beantworten. Die Antwort und die Hintergründe erfahren Sie hier…

11. Darf die Widerrufsfrist auf einen Monat freiwillig verlängert werden?

Viele Online-Händler wollen freiwillig die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist von 14 Tagen verlängern. Handeln sie auf Plattformen, zwingen teilweise die Plattformbedingungen zu einer solchen Verlängerung. Aber darf man diese Änderung in der Widerrufsbelehrung einfach vornehmen? Die Antwort gab das OLG Frankfurt…

12. Disclaimer im Online-Shop können abgemahnt werden!

Viele Online-Händler nutzen sie: Sog. Disclaimer. Dabei sind sie rechtlich völlig nutzlos. Und sie können sogar gefährlich werden, wie eine Entscheidung des LG Arnsberg zeigt: Ein Online-Händler wurde wegen eines Disclaimers abgemahnt. Völlig zu Recht, meinte das Gericht. Lesen Sie hier noch einmal die Gründe…

13. Widerrufsbelehrung darf nicht alle Frist-Alternativen enthalten

Seit 13. Juni 2014 haben wir eine neue Muster-Widerrufsbelehrung. Diese sieht mehrere Alternativen für den Beginn der Widerrufsfrist vor. Der Unternehmer darf diese in einer Belehrung nicht kombinieren, wenn der Verbraucher dadurch nicht mehr klar und verständlich belehrt wird, entschied das LG Frankfurt a.M. Warum? Das erfahren Sie hier…

14. Kundenspezifikation: Auf das konkret bestellte Produkt kommt es an

Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt unter anderem nicht, wenn der Kunde Ware bestellt hat, die speziell nach seinen individuellen Wünschen hergestellt wurde. Aber reicht es dafür aus, dass dem Kunden überhaupt die Möglichkeit der Individualisierung angeboten wird? Die Antwort bekommen Sie bei uns…

15. Shop bestätigt Eröffnung eines Kundenkontos – und wird abgemahnt

Der größte Aufreger des Jahres bei uns im Blog war eine Entscheidung des AG Pankow/Weißensee. Jemand eröffnete in einem Online-Shop ein Kundenkonto. Eine Bestätigungsmail wurde an die eingegebene E-Mail-Adresse geschickt. Der Empfänger hielt dies für Werbung und sagte, er habe nie ein Konto eröffnet. Das Gericht stufte diese Mail als unzulässige Werbung ein, da das Vorliegen einer Einwilligung nicht vom Händler nachgewiesen werden konnte. Die Hintergründe können Sie hier noch einmal nachlesen…

Ausblick

Auch im Jahr 2016 ist nicht damit zu rechnen, dass die Flut an Urteilen im Bereich e-Commerce abnehmen wird. Auch auf Seiten des Gesetzgebers wird weiter gearbeitet, so gilt z.B. seit 9. Januar 2016 eine neue EU-Verordnung, die auch eine Infopflicht für Online-Händler bereithält. Außerdem können demnächst von Verbraucherverbänden Verstöße gegen das Datenschutzrecht abgemahnt werden.

Wenn Sie sich keine Sorgen mehr machen wollen, wichtige Urteile oder neue Gesetze zu verpassen, die sich auf Ihre Texte im Shop auswirken, dann buchen Sie unseren Abmahnschutz! (mr)

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