Schwarzgeld

Verfassungsgerichtshof setzt Fiskus enge Grenzen für CD-Käufe

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  • JUVE

Steuerbehörden dürfen nach wie vor gekaufte Daten-CDs zur Fahndung nach Steuerhinterziehern nutzen. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde eines Steuerzahlers ab, der gegen den Ankauf von Daten-CDs durch deutscher Finanzbehörden vorgegangen war. Allerdings setzte das Gericht dem Fiskus enge Grenzen.

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Gilbert Haufs-Brusberg
Gilbert Haufs-Brusberg

Der Name des Klägers Lutz Scheider war auf einer CD mit Kundendaten der Credit Suisse gespeichert, die das Land Rheinland-Pfalz 2012 für rund 4,4 Millionen Euro gekauft hatte. Die Ermittler hatten daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt und 2013 die Wohnung Schneiders durchsucht. Dagegen wehrte er sich mit einer Verfassungsbeschwerde.

Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage nun zurück. Das Recht Schneiders auf ein faires Verfahren sei nicht verletzt worden und der Eingriff in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht erheblich gewesen, so der Vorsitzende Richter. In verfassungsrechtlicher Hinsicht führe selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne Weiteres zu einem Verwertungsverbot. Allerdings führte der Richter auch aus, dass die Rechtslage bezüglich der Auswertung solcher Steuer-CDs noch immer unklar sei. Es dürfe „auch im Strafverfahren keine Wahrheitsermittlung um jeden Preis“ geben.

Konkret merkte der Richter an, dass die Ermittler bei illegal beschafften Informationen dem Gericht alle wichtigen Details zum Datengeschäft mitteilen müssen: Nur dann könne über einen Durchsuchungsbeschluss rechtssicher entschieden werden. Lediglich im Streitfall habe das Amtsgericht dies ausreichend prüfen können. Auch zur Rolle des Verkäufers der Steuer-CD nahmen die Richter Stellung. Dieser habe aus eigenem Antrieb und nicht als „verlängerter Arm“ des Staates gehandelt. Noch ist offen, ob Schneider in der Sache Rechtsmittel einlegen wird und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anruft.

Massive rechtsstaatliche Zweifel

Kritiker des Ankaufs solcher Datenträger werfen dem Staat vor, dieser mache Geschäfte mit Hehlern. Auch der Verfassungsgerichtshof sieht diesen Punkt als problematisch an. Der Fiskus darf nach Ansicht der Richter solche Ankäufe nur sehr gezielt einsetzen. Denn komme es in Zukunft zu mehr Geschäften dieser Art, könnte dies als Anreiz zur illegalen Beschaffung solcher sensibler Daten verstanden werden. Die zahlreichen Einschränkungen des Gerichts sehen Experten als Hinweis darauf, dass der Ankauf weiterer CDs in Zukunft grundsätzlich als rechtswidrig anzusehen sein könnte.

Die Finanzbehörden haben bereits zahlreiche Steuer-CDs gekauft. Neben Rheinland-Pfalz erwarb insbesondere Nordrhein-Westfalen etliche Datenträger verschiedener Banken. Auf dieser Grundlage ermitteln die Behörden gegen zahlreiche Kunden von Schweizer Banken wie der UBS, Credit Suisse oder Julius Bär. Darunter sind auch prominente Namen wie die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer oder der ehemalige Berliner Kulturstaatssekretär André Schmitz. Auch gegen verschiedene Banken wurde oder wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Aktuell ringt die UBS um einen Vergleich.

Vertreter Kläger Lutz Scheider
Dr. Haufs-Brusberg & Kollegen (Trier): Dr. Gilbert Haufs-Brusberg

Vertreter Rheinland-Pfalz
Inhouse: Nicht bekannt

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Dr. Lars Brocker (Präsident)

Hintergrund: Der Anwalt des Klägers, Gilbert Haufs-Brusberg, kommt aus einer kleineren Trierer Kanzlei, die sich unter anderem auf Steuerstrafrecht spezialisiert hat. Sie begleitet vorwiegend Mandate mit regionalem Bezug. Kundendaten der Credit Suisse hatten bereits einmal für Aufsehen gesorgt: Die Bank musste wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung 149 Millionen Euro an den deutschen Fiskus zahlen.

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