Nach dem Fall Prokon :
Mehr Schutz auf dem „Grauen Kapitalmarkt“

Von Joachim Jahn, Berlin
Lesezeit: 1 Min.
Bundesjustiz- und Verbraucherminister Maas und Bundesfinanzminister Schäuble wollen den „Grauen Kapitalmarkt“ stärker kontrolieren.

Der „Graue Kapitalmarkt“ wird künftig strenger kontrolliert. Darauf haben sich Bundesjustiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) sowie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geeinigt. Die beiden Ressortchefs stellten am Donnerstag Morgen in Berlin gemeinsam ihre Pläne vor. Sie sind nicht zuletzt eine Reaktion auf die Pleite des Windkraftbetreibers Prokon: Rund 75.000 Anleger hatten dort sogenannte Genussscheine gekauft und haben damit Schiffbruch erlitten. Zum „Grauen Kapitalmarkt“ zählen außerdem vor allem Beteiligungen an geschlossenen Fonds, mit denen etwa Immobilien, Frachtschiffe oder Kinofilme finanziert werden: Kapitalgeber werden mit überdurchschnittlichen Zinssätzen angelockt, gelten aber als Mitunternehmer und müssen bei Verlusten im Extremfall sogar noch Geld nachschießen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhält zusätzlich die Aufgabe, den „kollektiven Anlegerschutz“ durchzusetzen. Verbraucherorganisationen werden zu offiziellen „Marktwächtern“ ernannt. Künftig kann sie Vertriebsverbote und Vertriebsbeschränkungen verhängen sowie irreführende Werbung verbieten. Verkaufsprospekte müssen künftig mehr Angaben enthalten, und ihre Gültigkeit wird auf zwölf Monate beschränkt.

Darüber hinaus wird das Recht auf ein „Girokonto für jedermann“ gesetzlich verankert. Die Honorarberatung von Anlegern wird durch Ausweitung auf Versicherungen und Kredite gestärkt. Verbraucher bekommen außerdem leichter Zugang zur „außergerichtlichen Streitbeilegung“.