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NEOS: Kinderrechte wirksam umsetzen

Scherak fordert Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention

Wien (OTS) - Heute tritt das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Es beinhaltet die Möglichkeit eines Individualbeschwerdeverfahrens, das dem Einzelnen das Einklagen der Konventionsrechte auf internationaler Ebene erlaubt. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden.

"Österreich hat dieses Protokoll zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Das ist leider sehr bedauerlich", meint NEOS-Menschenrechtssprecher Nikolaus Scherak.
NEOS hat diesbezüglich bereits einen Entschließungsantrag eingebracht.
"Die direkte Beschwerdemöglichkeit beim UNO-Kinderrechtsausschuss in Genf ist eine notwendige Maßnahme, um Kinder als Rechtsträger gegenüber dem Staat zu stärken", so Scherak abschließend.

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