Datenschutz: Kaum Widerspruch zur Datenweitergabe

Laut Meldegesetz kann jeder Bürger Meldeämtern die Weitergabe seiner Daten untersagen. Doch kaum jemand nimmt sein Recht in Anspruch.

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Von
  • dpa

Nur wenige Bürger machen von ihrem Recht Gebrauch, Widerspruch gegen Registerauskünfte einzulegen. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa in Niedersachsen und Bremen. So haben etwa in Osnabrück nur zirka zwei Prozent der Einwohner der Datenweitergabe widersprochen, in Wolfsburg 1,64 Prozent und in Emden 1,7 Prozent.

Laut Meldegesetz erhält jeder Antragsteller, der eine schriftliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellt, Auskunft über andere Personen. Dieses Recht haben nicht nur Behörden, sondern auch Inkassounternehmen, Adressbuchverlage, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien und Privatpersonen. Auf diese Weise kann man zum Beispiel nach ehemaligen Klassenkameraden, aber auch nach untergetauchten Schuldnern suchen. Der Antragsteller muss dazu nur konkrete Angaben zur gesuchten Person angeben, in der Regel Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum. Ein Unternehmen kann also nicht zu Werbezwecken Namen und Anschriften aller Bewohner einer kompletten Straße oder eines Mehrfamilienhauses in Erfahrung bringen.

Die Auskünfte umfassen etwa Vor- und Zuname, Anschrift und Doktorgrad, in manchen Fällen auch Staatsangehörigkeit oder Familienstand . Zusätzliche Informationen sind erhältlich, wenn man ein sogenanntes berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, zum Beispiel als Gläubiger, der ein Gerichtsurteil gegen einen Schuldner erwirkt hat und dessen aktuelle Adresse sucht.

Das Meldeamt darf die gespeicherten Daten auch ohne Erlaubnis des Betroffenen weitergeben. In einigen Fällen können Bürger der Weitergabe jedoch widersprechen, zum Beispiel an Parteien, Bürgerinitiativen, Adressbuchverlage oder zur Direktwerbung. Den Widerspruch muss man schriftlich an sein zuständiges Einwohnermeldeamt schicken. Dafür bietet unter anderem der Bundesverband der Verbraucherzentralen einen Musterbrief (DOC-Datei für Word) zum Download an. ()