Selbstanzeige im Strafrecht :
Politiker kommen noch billiger davon als Steuersünder

Von Joachim Jahn, Berlin
Lesezeit: 3 Min.
Im Strafrecht finden sich weitaus mehr Bestimmungen für „strafbefreiende Selbstanzeigen“ als gemeinhin angenommen
Eine „strafbefreiende Selbstanzeige“ findet sich nicht nur im Steuerrecht, sondern in etlichen Vorschriften – vor allem im Parteiengesetz.

Die Behauptung, die Chance auf Straffreiheit durch eine Selbstanzeige im Steuerrecht sei ein einmaliger Sonderfall im deutschen Strafrecht, ist eine Mär. So hat Henning Radtke, Strafrichter am Bundesgerichtshof, kürzlich auf einer Veranstaltung der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung in Frankfurt darauf hingewiesen, dass es diese Möglichkeit beispielsweise auch nach einer Brandstiftung gebe. Radtke muss es wissen: Der Jurist war früher Lehrstuhlinhaber an verschiedenen Universitäten und hat über dieses Delikt seine Habilitation geschrieben.

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