Adblock Plus: Axel Springer sieht Journalismus nur als Vehikel für Werbung

Der Werbeblocker Adblock Plus hat einen weiteren Prozess gegen Medien gewonnen. In dem Verfahren vertrat der Verlag Axel Springer eine sehr ehrliche Auffassung, wozu ihm Journalismus dient und was er von Adblock-Nutzern hält.

Artikel veröffentlicht am ,
Der Axel-Springer-Verlag verliert vor Gericht gegen Adblock Plus.
Der Axel-Springer-Verlag verliert vor Gericht gegen Adblock Plus. (Bild: Adblock Plus)

Bereits zum vierten Mal in Folge sind deutsche Verlage mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen den Werbeblocker Adblock Plus vorzugehen. Nach Verfahren in München und Hamburg habe nun auch das Landgericht Köln festgestellt, dass der Adblocker und das damit verbundene Geschäftsmodell legal seien, teilte die Eyeo GmbH, die Firma hinter Adblock Plus, am Dienstag in Köln mit. Der Axel-Springer-Verlag habe in dem Verfahren dabei deutlich gemacht, dass durch den Adblocker der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit behindert werde: die Vermarktung von Werbung.

Nach Angaben von Eyeo erklärten die Springer-Anwälte dem Gericht in einem Schriftsatz: "Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen." Für den Schutz dieses Kerngeschäfts habe der Verlag im Verfahren gerichtliche Hilfe gesucht und gefordert, es solle keinem Produkt erlaubt sein, Werbeanzeigen im Internet zu blockieren. Damit wandten sich die Springer-Anwälte explizit gegen eine Entscheidung des Landgerichts Hamburgs. Dieses hatte im April 2015 darauf verwiesen, dass Werbeblocker nicht das Kerngeschäft von Medien, die Vermittlung journalistischer Inhalte, beeinträchtigten.

Zudem bezweifeln die Anwälte, dass die Nutzer zum Einsatz von Adblockern berechtigt seien, da die Interessen der Verlage überwögen. "Es handelt sich um rein egoistische Entscheidungen, die kostenlose Medienangebote für die Allgemeinheit gefährden und damit das Grundrecht der Pressefreiheit auch in seiner Institutsfunktion aktivieren", heißt es weiter.

Axel Springer will in Berufung gehen

Auf Nachfrage von Golem.de wollte sich der Verlag zu dem Zitat nicht äußern. Ein Sprecher teilte lediglich mit: "Wir halten das Geschäftsmodell von Eyeo für rechtswidrig." Dies gelte sowohl für das Unterdrücken von Werbung auf Verlagswebseiten als auch für das "erpresserische Angebot des Whitelisting", bei dem sich Verlage von der Werbeblockade freikaufen könnten. "Ganz offensichtlich geht es Eyeo in erster Linie darum, Teile von Werbegeldern abzugreifen. Wenn das weiter zunimmt und nun auch noch von den Gerichten gebilligt wird, riskieren wir die Refinanzierung - und damit langfristig die Existenz - von professionellem Journalismus im Netz", sagte der Sprecher.

Der Axel-Springer-Verlag kündigte daher an, vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung gegen das Urteil einzulegen. In diesem Jahr hat Adblock Plus bereits gegen die Fernsehsender ProSiebenSat1 und RTL vor dem Landgericht München sowie gegen die Online-Medien Handelsblatt.com und Zeit Online vor dem Landgericht Hamburg gewonnen.

Nachtrag vom 30. September 2015, 16:34 Uhr

Der Axel-Springer-Verlag teilte in einer Stellungnahme mit, Eyeo habe das Zitat "unvollständig und aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt". Die Anwälte hätten versucht, "den Blick des Gerichts auf die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen bzw. 'geschäftlichen' Grundlage von Qualitätsjournalismus zu richten". Deshalb stehe im Schriftsatz das Wort Kern"geschäft", wobei "Geschäft" von den Anwälten ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt worden sei. "Axel Springer kann seine Hauptprodukte - journalistische Inhalte - überhaupt nicht anbieten, wenn die Finanzierungsgrundlage durch Eyeo zerstört wird", sagte der Sprecher.

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bennob87 13. Okt 2015

1+

Anonymer Nutzer 05. Okt 2015

Doch genau das brauchst du dann! xDDD Jups! :) LOL Bei solchen Sachen find ich dann...

svwn 03. Okt 2015

das umgeht ein versierter User mit links auf der Konsole ;)

Anonymer Nutzer 02. Okt 2015

Bevor ich von dem Verlag was abonniere, erschieße ich mich lieber freiwillig! O.o Nie im...



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