Recht auf Vergessen Google widersetzt sich Datenschützern
Der Suchmaschinenbetreiber Google verweigert sich der Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, das in Europa vorgeschriebene " Recht auf Vergessen" weltweit umzusetzen. "Während das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sein mag, ist es global kein Gesetz", teilte das Unternehmen auf seinem europäischen Blog mit. Damit riskiert der US-Konzern Geldstrafen.
Europas Bürger können Google unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichten, Suchergebnisse zu löschen, die mit ihrem Namen in Verbindung stehen. Dies gilt etwa, wenn die Informationen über Privatpersonen veraltet oder belanglos sind. Dies hatte der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr so entschieden. Google löscht allerdings Suchergebnisse nur auf europäischen Seiten wie google.de oder google.fr, während sie auf google.com weiter auftauchen. Die CNIL hatte Google Mitte Juni formell aufgefordert, diese Einträge weltweit zu löschen.
Das Unternehmen kommentierte nun, dies sei eine "beunruhigende Entwicklung". "Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann", hieß es in der Stellungnahme. Ansonsten wäre das Internet laut Google nur so frei wie es das am wenigsten freie Land erlaube. Man habe die CNIL daher aus Prinzip gebeten, die Aufforderung zurückzuziehen.