Milchkuh-Vorlage bremst Nationalstrassenfonds

Aktualisiert

Unheilige AllianzMilchkuh-Vorlage bremst Nationalstrassenfonds

Die Befürworter der Milchkuh-Initiative stellten sich in der Verkehrskomission gegen die Gesetzesvorlage.

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Der Nationalrat debattiert kurz vor dem Urnengang zur Milchkuh-Initiative über die Vorlage.

Der Nationalrat debattiert kurz vor dem Urnengang zur Milchkuh-Initiative über die Vorlage.

Keystone/Alessandro Della Bella

Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) ist zum Spielball im Abstimmungskampf um die Milchkuh-Initiative geworden. In der Verkehrskommission des Nationalrats hat sich eine unheilige Allianz gegen das Gesetz ausgesprochen.

Ein Teil der Kommission (KVF) habe die Vorlage in der Gesamtabstimmung wegen inhaltlicher Entscheide der Kommission abgelehnt, erklärte KVF-Präsidentin Natalie Rickli (SVP/ZH) vor den Bundeshausmedien.

Dazu gehört die Fokussierung der Agglomerationsprogramme auf den Ausbau der Strassen. Der Ständerat hatte beschlossen, dass mit dem Geld aus dem NAF auch der Schienenverkehr gefördert werden kann. Das lehnte die KVF mit Stichentscheid der Präsidentin ab. Die Kommission sprach sich auch dagegen aus, dass der Bundesrat die Benzinsteuer bei Bedarf der Teuerung anpassen kann.

Antrag auf Nichteintreten

Auf der anderen Seite standen laut Rickli die Befürworter der Milchkuh-Initiative, die am 5. Juni zur Abstimmung kommt. Sie lehnen die geplante Erhöhung des Benzinpreises um 4 Rappen pro Liter zugunsten des neuen Fonds ab.

In der Gesamtabstimmung sprachen sich darum 15 Kommissionsmitglieder gegen das NAF-Gesetz aus, 10 stimmten dafür. Das kommt einem Antrag auf Nichteintreten gleich. Rickli geht davon aus, dass der Nationalrat trotzdem auf das Gesetz eintritt. Dieses ist für den 2. Juni traktandiert, drei Tage vor dem Urnengang über die Milchkuh-Initiative.

Einer Detailberatung steht nichts im Weg, da die entsprechenden Anträge der Kommission vorliegen. Tritt der Nationalrat nicht ein, geht die Vorlage zurück an den Ständerat.

Mehr Planungssicherheit

Klar angenommen hat die KVF die Verfassungsänderung, die für die Finanzierung des NAF nötig ist, die Integration des Netzbeschlusses und den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den NAF. Die wichtigsten inhaltlichen Entscheide hat die Kommission schon in ihrer letzten Sitzung gefällt.

Sie folgte dabei im Wesentlichen dem Finanzierungskonzept, welches der Ständerat in der Frühjahrssession beschlossen hatte. Dieses sieht vor, dass dem Strassenverkehr maximal 60 statt wie bisher 50 Prozent der Mineralölsteuer zukommen sollen. Die KVF will den Anteil fix bei 60 Prozent festlegen. Das erhöhe die Planungssicherheit, sagte Rickli. Dies sei wichtig angesichts der grossen anstehenden Bauprojekte.

Aus dem gleichen Grund will die Kommission aus der Vorlage streichen, dass Einnahmen aus der Automobilsteuer im Rahmen von Sparmassnahmen für andere Zwecke als für den NAF verwendet werden dürfen. Der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen hatte die KVF in der Detailberatung zugestimmt, bevor sie das Gesetz insgesamt ablehnte. (ij/sda)

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