In Deutschland wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz reformiert. Das betrifft Online-Händler deswegen, weil sie verpflichtet werden, in Zukunft auch Altgeräte zurückzunehmen. Das Gesetz wurde am Freitag, 23. Oktober, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 24. Oktober in Kraft.

Im Shopbetreiber-Blog hat Daniel Löwer mit seinem Artikel “Sind Sie vorbereitet? Neue Pflichten für die Rücknahme von Elektro-Altgeräten” bereits ausführlich über die Pflichten des Handels zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten informiert.

Am 23. Oktober 2015, wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Gemäß Art. 7 des Gesetzes trat es am 24. Oktober 2015 in Kraft.

Das bedeutet also: Seit diesem Datum sind Online-Händler mit einer Fläche von über 400 Quadratmeter Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikprodukte verpflichtet, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen.

In einer weiteren Vorschrift im Gesetz heißt es zwar, dass Händler unter Umständen neun Monate nach dem Inkrafttreten Zeit hätten, geeignete Rücknahmestellen zu schaffen und zu melden, ob damit aber auch eine Verzögerung der Rücknahmepflicht einhergeht, geht aus dieser Vorschrift nicht klar hervor.

Dazu heißt es im Gesetz:

“Die Rücknahme im Fall eines solchen Vertriebs ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.”

Was halten Sie von dem Gesetz? Sind Sie vorbereitet? Sagen Sie uns gerne Ihre Meinung!

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

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