vzbv mahnt Facebook wegen 19 Klauseln in neuen AGB ab

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) moniert rechtliche Verstöße von Facebook gegenüber seinen deutschen Kunden. In dieser Woche bekam der Konzern deshalb eine umfangreiche Abmahnung in seine irische Europazentrale zugestellt.

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Facebook

(Bild: dpa, Jens Büttner)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Facebook droht in Deutschland wieder einmal juristischer Ärger. Nach Informationen von heise online hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) dem Konzern in dieser Woche eine Abmahnung in die irische Europazentrale zugestellt. Der Verband moniert eine ganze Reihe von rechtlichen Verstößen von Facebook gegenüber seinen deutschen Kunden.

An den umstrittenen neuen Nutzungsbedingungen (AGB) lässt der vzbv kein gutes Haar. 19 Klauseln darin hält er für rechtswidrig und fordert von Facebook per Unterlassungsaufforderung, sie zu ändern oder aus den AGB zu streichen. Unter anderem geht es um Dinge wie fehlende Nutzer-Einwilligungen, intransparente Formulierungen, die Klarnamenpflicht, den sehr pauschal formulierten Änderungsvorbehalt und die Vollmachten zur Verwendung von Nutzerdaten.

Darüber hinaus verlangt der Verband von Facebook, die Formulierung "Facebook ist und bleibt kostenlos" von der Startseite zu streichen, weil sie nicht stimme. Das Impressum sei auf der Startseite zu versteckt und müsse leichter aufzufinden sein.

Außerdem bemängelt der vzbv einige Voreinstellungen nach Eröffnen eines Kontos. So soll Facebook die Indizierung von Nutzerdaten in Suchmaschinen per Default unterlassen. Die Einstellungen für Werbeanzeigen und Nutzertagging seien zu datenschutzunfreundlich, und in der Messenger-App müsse die Weitergabe des Nutzerortes im Chat per Voreinstellung deaktiviert sein.

Am 30. Januar traten Facebooks neue Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinien in Kraft. Sie brachten umstrittene Veränderungen mit sich, zu denen Facebook nicht die Zustimmung der Nutzer einholte. So will das soziale Netzwerk das Surfverhalten seiner Mitglieder auswerten. Besuchte Websites und benutzte Apps sollen dann für personalisierte Werbung analysiert werden. Bisher hat Facebook vor allem die Aktivitäten innerhalb des Netzwerks ausgewertet und etwa zu den "Gefällt mir"-Angaben passende Anzeigen ausgeliefert. Diese Daten will Facebook nun erweitern, damit Werbung "besser" und relevanter für die einzelnen Nutzer wird.

Die AGB-Änderung hatte Ende Januar sogar den Bundestag auf den Plan gerufen. Ein Rechtsausschuss hatte sich damit befasst, ohne dass Facebook danach etwas geändert hat. Der vzbv hat nun als klageberechtigte Verbraucherschutztorganisation immerhin die Möglichkeit, gegen Facebook Unterlassungsklage zu erheben, falls der Konzern den Änderungsaufforderungen in der vorgegebenen Frist nicht oder nur in Teilen nachkommt. (hob)