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Jörg Kachelmann: Meteorologe, Unternehmer, Provokateur

Foto: Ronald Wittek/ dpa

Rekord-Schmerzensgeld Springer muss Kachelmann mit 635.000 Euro entschädigen

Es ist die höchste Entschädigungssumme, die jemals in einem solchen Verfahren zugesprochen wurde: Wegen seiner Berichterstattung zum Kachelmann-Prozess muss Springer dem Wettermoderator 635.000 Euro zahlen.

Vergleichsgespräche waren zuvor gescheitert: Das Landgericht Köln hat am Mittwoch entschieden, dass der Springer-Konzern eine Entschädigung von 635.000 Euro an Jörg Kachelmann zahlen muss. Das ist die höchste Summe, die bislang in einem solchen Verfahren einem Kläger zugesprochen wurde. Kachelmann hatte ursprünglich sogar die Summe von 2,25 Millionen Euro gefordert.

Der Wettermoderator wurde 2011 in einem aufsehenerregenden Prozess vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Eine Ex-Geliebte hatte ihn damals angezeigt.

In einer Pressemitteilung schrieb das Landgericht, Kachelmann sei "durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden".

Das Gericht konnte hier kein berechtigtes Informationsinteresse der Allgemeinheit erkennen. Zudem sei es durch die Print- und Online-Berichte zu unzulässigen Vorverurteilungen Kachelmanns gekommen. Durch die Berichterstattung werde Kachelmann auch in Zukunft als "frauenverachtender und gewaltbereiter Mensch" stigmatisiert.

38 Fälle schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzung

Dagegen sah das Gericht aber "keine vom Kläger angeführte Pressekampagne mit anderen Verlagen", wie es im Urteil heißt. "Vor dem Hintergrund der grundsätzlich bestehenden Konkurrenz der einzelnen Verlage stellt allein das wechselseitige Zitieren der Berichterstattung kein hinreichendes Indiz für ein planmäßiges und auf die Schädigung des Klägers gerichtetes Zusammenarbeiten der Verlage dar."

Das Landgericht Köln erkannte für insgesamt 38 Fälle schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen in verschiedenen Verlagstiteln des Springer-Konzerns zu. Konkret verurteilte das Gericht die Axel Springer SE zu einer Zahlung von 335.000 Euro und die Bild GmbH & Co. KG zu 300.000 Euro.

Kachelmann sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet. Er hat hohe Schmerzensgelder von bestimmten Medienhäusern gefordert. Mit dem Burda-Verlag einigte sich Kachelmann im Frühjahr außergerichtlich. Über die Konditionen wurde Stillschweigen bewahrt. Mit Springer kam es zu keiner Einigung - der Konzern hält einen Großteil der kritisierten Berichterstattung von "Bild am Sonntag", Bild.de und "Bild"-Zeitung für angemessen. Der Springer-Konzern hatte vor der Entscheidung aus Köln bereits mitgeteilt, im Falle einer Verurteilung Berufung beim Oberlandesgericht Köln einzulegen.

Ralf Höcker, der Anwalt des Fernsehmoderators, kommentierte die Entscheidung des Gerichts: "Herr Kachelmann musste die schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte über sich ergehen lassen." Und weiter: "Dieses Urteil ist die Quittung. Es wird hoffentlich abschreckende Wirkung auf den Boulevard haben." Die Axel Springer SE verwies hingegen darauf, dass das Gericht den Kampagnenvorwurf gerade nicht bestätigt habe.

Auf Twitter schrieb Höcker zudem, dass die fällige Summe mit insgesamt 800.000 Euro noch höher ausfalle - eine offizielle Bestätigung dafür gibt es bislang aber nicht.

Die bisher höchste Schmerzensgeld-Summe, die in Deutschland in einem ähnlichen Fall erstritten wurde, lag bei 400.000 Euro. Dabei ging es 2009 um Berichte über die schwedische Prinzessin Madeleine in Magazinen der Klambt-Mediengruppe.

eth/dpa