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Gerichtsurteile Vorratsdatenspeicherung in Bulgarien und den Niederlanden verboten

Zwei europäische Gerichte haben diese Woche das anlasslose Speichern von Nutzerdaten untersagt. Die EU-Kommission kündigt derweil an, keinen neuen Anlauf für eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu starten.
Justizminister Heiko Maas: Die Vorratsdatenspeicherung ist noch immer Thema innerhalb der Koalition

Justizminister Heiko Maas: Die Vorratsdatenspeicherung ist noch immer Thema innerhalb der Koalition

Foto: Maurizio Gambarini/ picture alliance / dpa

Das Verfassungsgericht Bulgariens hat sich am Donnerstag gegen die dort geltende Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Richter entschieden, dass Internetprovider die Verbindungsdaten der Nutzer nicht speichern müssen. Ähnlich hatte zuvor ein Gericht im niederländischen Den Haag geurteilt.

Die bulgarischen Richter setzen mit ihren Urteil ein Gesetz außer Kraft, das seit 2010 gilt und Provider dazu verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten mindestens ein Jahr lang aufzubewahren. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass das Speichern das Recht auf Achtung des Privatlebens verletze. Gegen das Gesetz hatten Juristen, Verbände und Journalisten geklagt.

Auch in den Niederlanden sind die Telefonanbieter neuerdings von ihrer Speicherpflicht befreit. Am Mittwoch kassierte ein Gericht in Den Haag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Es hieß, den Richtern sei bewusst, dass der Schritt weitreichende Konsequenzen für die Ermittlung bei Straftaten habe. Dennoch dürfe die Privatsphäre durch das umfassende Sammeln von Daten nicht verletzt werden.

Kein neuer Anlauf der EU-Kommission

In Deutschland fordern derzeit einige Politiker die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Nach SPIEGEL-Informationen will die Bundesregierung sie notfalls im Alleingang einführen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sollen dafür einen Kompromiss aushandeln.

Gegenüber der "Süddeutschen Zeitung " dementierte Maas den Bericht. Er rede seit mehr als einem Jahr mit de Maizière über die Probleme des Sammelns und Speicherns von Telefon- und Internetdaten. Es gebe "nichts Neues". Die Bundesregierung warte auf eine Aussage der EU-Kommission, ob eine neue Richtlinie vorgelegt wird. Dann "werden wir entscheiden, wie wir damit umgehen".

Dieser Zeitpunkt scheint nun aber gekommen. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos sagte am Donnerstag nach einer Sitzung der EU-Innenminister, dass ein neuer Vorschlag für eine Richtlinie nicht geplant sei. Einige EU-Staaten hätten zwar selbst Pläne entwickelt, die Position der EU-Kommission sei in diesem Punkt aber sehr klar.

Entscheidung den Mitgliedstaaten überlassen

Bereits im Januar hatte die Kommission angedeutet, keinen neuen Anlauf zu wagen, sondern die Entscheidung über die umstrittene Datenspeicherung den Mitgliedsstaaten zu überlassen.

Im April vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. In der Begründung der Richter heißt es, die Speicherung sei unverhältnismäßig und die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung würden verletzt. De Maizière kündigte daraufhin an, dass die deutsche Regierung an einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung festhalte.

Heiko Maas twitterte am Freitagmorgen , dass die Lage seit dem EuGH-Urteil unverändert und nichts entschieden sei. Es habe seit dem Urteil aber durchaus "regelmäßige Gespräche in der Regierung und mit europäischen Partnern" gegeben.

Update, 13. März: Nach Informationen der "Rheinischen Post"  prüft die Bundesregierung momentan die Einführung einer begrenzten Vorratsdatenspeicherung. Wie die Zeitung unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, soll eine "kleine" Lösung gefunden werden. Im Gespräch sei, die Speicherung von Verbindungsdaten nur zu bestimmten Anlässen - etwa vor Großereignissen oder nach Terrorwarnungen - vorübergehend anzuordnen. Auch könne auf bestimmte Verbindungsdaten möglicherweise verzichtet werden. (dpa)

jbr/dpa/Reuters