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Härtere Strafen Regierung will Hackerparagraf verschärfen

Die Höchststrafe für "Angriffe auf Informationssysteme" soll auf zwei Jahre steigen. Die Piraten fordern die Abschaffung, der Chaos Computer Club kritisiert die Nutzlosigkeit des Paragrafen. Denn er treffe meist die Falschen.
Laptop-Tastatur: Die Regelung trifft auch Sicherheitsforscher

Laptop-Tastatur: Die Regelung trifft auch Sicherheitsforscher

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ dpa

Im Juli 2013 hatte das europäische Parlament einheitliche Strafen für kriminelle Hacker beschlossen. Nun ist die Bundesregierung dabei, die EU-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Am Donnerstag wird der Entwurf für das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption  in zweiter Lesung im Bundestag verhandelt. Darin enthalten: Für unter Paragraf 202c fallende kriminelle Hackeraktivitäten soll bald eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden können.

Bisher lag für illegales Eindringen oder Stören eines Computersystems die Obergrenze bei einem Jahr Gefängnis. Wie "Golem" berichtet, bezieht sich die Bundesregierung auf die übliche Pflicht, EU-Richtlinien binnen zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen . In Artikel 9 der EU-Richtlinie heißt es, die Mitgliedstaaten würden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Straftaten mit "wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen"   zu ahnden. Dazu gehöre die erwähnte Erhöhung des Strafmaßes, "wenn kein leichter Fall vorliegt".

Experten kritisieren, der Paragraf treffe die Falschen

Bei der Piratenpartei stieß die geplante Verschärfung auf heftige Kritik, der Entwurf gehe in die völlig falsche Richtung. Parteichef Stefan Körner äußerte sich am Mittwoch: "Statt die Mindesthöchststrafe von ein auf zwei Jahre zu erhöhen, sollte der Hackerparagraph komplett abgeschafft werden. Computerprogramme müssen zugänglich gemacht und kommuniziert werden dürfen." Ansonsten sei ein offener Erfahrungsaustausch etwa zwischen Unternehmen und Sicherheitsforschern nicht möglich. Das führe bei Administratoren und Sicherheitsexperten zu großer Rechtsunsicherheit  und verhindere die Verbesserung der IT-Sicherheit.

Der Chaos Computer Club (CCC) sah die Entwicklung nicht minder kritisch. CCC-Sprecher Dirk Engling  sagte dem Blog netzpolitik.org, der "Gummi-Hacker-Paragraf 202c" sei nutzlos und verfassungswidrig. Das Regelwerk "kriminalisiert nun schon seit über fünf Jahren pauschal jeden Besitzer eines modernen Computers, hat aber bislang keinen einzigen gefährlichen - meist für deutsche Behörden eh unerreichbaren - Identitätsdieb und bevorzugt bei den Geheimdiensten der Five Eyes ansässigen Internetkriminellen von seinen Taten abbringen können".

meu